Die Regelsätze in der Grundsicherung sind nicht bedarfsdeckend und müssen grundlegend neu ermittelt werden. Zudem müssen Leistungsberechtigte
wirksame Soforthilfen erhalten. Dies fordern der DGB, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen in einer gemeinsamen Erklärung.
Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz sind die Regelsätze zum Jahreswechsel nur geringfügig gestiegen, etwa für Alleinstehende von 404 Euro auf 409 Euro. Diesen Geldbetrag hat die Regierung aus den statistisch erfassten Ausgaben der 15 Prozent der Single-Haushalte mit den geringsten Einkommen abgeleitet. DGB und Verbände kritisieren unter anderem, dass diese Vergleichsgruppe selbst armutsgefährdet ist und zudem noch viele Abschläge vorgenommen wurden. Damit
setzt die Bundesregierung eine langjährige Praxis fort, statt die nötigen Korrekturen vorzunehmen.
Wir wollen uns über die Grundlagen einer sachgerechten Regelsatzberechnung verständigen.
Dieser Ratschlag soll Grundlage werden für weitere gemeinsame Aktivitäten des „Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum“ im Jahr der Bundestagswahl. Gemeinsam wollen wir eine soziale Grundsicherung in Deutschland durchsetzen, die das soziokulturelle Existenzminimum wirklich sichert.
Fachgespräch am Fr, 20. Januar 2017 in Berlin
Hier der Flyer der Veranstaltung: Darin finden Sie das Programm und weitere Informationen